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Bürger
Kontakt GVVGemeindeverwaltungsverband ![]() BodenrichtwerteBekanntmachung der Bodenrichtwerte 2008![]() Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten für die Gemeinde Hüttisheim hat gem. 196 Baugesetzbuch i.V.m. § 12 Gutachter- ausschussverordnung die Bodenrichtwerte 2008 für die Gemeinde Hüttisheim ermittelt. Der Bodenrichtwert ist ein nach den Festsetzungen des Gutachterausschusses ermittelter durchschnitt- licher Bodenwert pro Quadratmeter unbebauter Grundstücksfläche eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wert- verhältnisse vorliegen. In den Richtwerten für baureifes Land sind die Erschließungskosten enthalten, sofern nichts anderes vermerkt ist. Die Richtwerte sollen durchschnittliche Lagewerte darstellen und sind deshalb nicht bindend. Wertbestimmende Eigenschaften eines einzelnen Grundstücks, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung sowie Angebot und Nachfrage können eine Abweichung des Verkehrwertes vom Richtwert bewirken. Auf Antrag kann der Bodenwert durch Wertgutachten ermittelt werden. Die hiernach ermittelten Bodenrichtwerte zum 31.12.2008 werden hiermit gem. § 196 Abs.3 des Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht:
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