Mit dem Inkrafttreten des WDModG zum 1. Januar 2026 ergeben sich folgende Änderungen im Meldewesen:
Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden, wie vor der Aussetzung der Wehrpflicht.
Das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG entfällt (Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr).
In Melderegistern noch bestehende Übermittlungssperren diesbezüglich wurden melderegisterweit gelöscht.
Ihre Gemeindeverwaltung Hüttisheim