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Gemeinde Hüttisheim (Druckversion)

Archiv

Archiv der Gemeinde Hüttisheim

Bundesmeldegesetz - Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG)

Mit dem Inkrafttreten des WDModG zum 1. Januar 2026 ergeben sich folgende Änderungen im Meldewesen:

Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden, wie vor der Aussetzung der Wehrpflicht.
Das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG entfällt (Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr).
In Melderegistern noch bestehende Übermittlungssperren diesbezüglich wurden melderegisterweit gelöscht.

Ihre Gemeindeverwaltung Hüttisheim

http://www.huettisheim.de//de/gemeinde/archiv