H�ttisheim

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Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Aktuell werden von Seiten des Finanzamtes die neuen Grundsteuermessbescheide, gültig ab dem 01.01.2025 einmalig an die Grundstückseigentümer verschickt. Diese enthalten den Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt aus den Bodenrichtwerten und der Grundstücksgröße errechnet hat.

Im zweistufigen Verfahren der Grundsteuer ist dieser Grundsteuermessbetrag die erste Stufe und stellt die Grundlage für die Festsetzung der Steuer durch die Gemeinde dar. Die Gemeinde erhält daher ebenfalls die Höhe des Grundsteuermessbetrages pro Grundstück durch das Finanzamt mitgeteilt, nicht jedoch dessen exakte Berechnung. Diese Mitteilung durch das Finanzamt (sogenannter Grundlagenbescheid) ist für die Gemeinde Hüttisheim bindend.
Sollten Sie im aktuellen Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes offensichtliche Unrichtigkeiten feststellen, so besteht die Möglichkeit bis einen Monat nach Erhalt des Bescheides bei der ausstellenden Behörde (dem Finanzamt) Widerspruch einzulegen.

In der zweiten Stufe des Verfahrens der Grundsteuerberechnung erfolgt die Festsetzung durch die Gemeinde, indem der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Ergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer.
Bitte sehen Sie von Anfragen zur Höhe des Hebesatzes ab dem 01.01.2025 ab. Zum künftigen Hebesatz können wir noch keine Auskunft geben, da dieser voraussichtlich erst mit der Haushaltssatzung 2025 ermittelt und festgelegt wird.

Zur Berechnung des Hebesatzes wird von der Gemeindeverwaltung zunächst die Gesamtsumme aller Grundsteuermessbeträge des Gemeindegebiets benötigt. Der Hebesatz ab 2025 soll so festgelegt werden, dass das Grundsteueraufkommen der Gemeinde Hüttisheim gleich hoch bleibt. Derzeit erzielt die Gemeinde über die Grundsteuer B Einnahmen in Höhe von 197.000,00 Euro.

Es wird jedoch zwangsläufig aufgrund der neuen Systematik der festgelegten Grundsteuermessbeträge zu teilweise deutlichen Verschiebungen der Belastungen für die einzelnen Grundstückseigentümer kommen. Da die „neue“ Grundsteuer in Baden-Württemberg hauptsächlich neben dem Bodenrichtwert auf die Größe des Grundstücks abstellt, bedeutet dies, dass Eigentümer von größeren bzw. unbebauten Grundstücken tendenziell mehr Grundsteuer bezahlen müssen, während Eigentümer von kleineren bebauten Grundstücken eher entlastet werden.

Mehreinnahmen durch die „neue“ Grundsteuer sind seitens der Gemeinde nicht vorgesehen.

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Hüttisheim gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Hüttisheim wenden.

Kontakt Gemeinde

Gemeindeverwaltung Hüttisheim
Hauptstraße 33
89185 Hüttisheim
Fon: 07305 956172-0
Fax: 07305 956172-19
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