Abschaffung des Kinderreisepasses
Der Bundestag hat die Abschaffung des Kindereisepasses zum 1. Januar 2024 beschlossen. An dessen Stelle kann ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragt werden, der für weltweite Reisen nutzbar ist. Alternativ kann für Reisen - bei Anerkennung im Reisezielland - auch der reguläre Personalausweis beantragt werden. Dieser wird von vielen Staaten als Reisedokument anerkannt, insbesondere von den Schengen-Staaten.
Kinderreisepässe dürfen daher nur noch bis 31.12.2023 aktualisiert, verlängert oder neu ausgestellt werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Bitte beachten Sie, dass uns nur noch ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung steht.
Zur Begründung, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde, geben die Antworten in der FAQ-Rubrik auf dem BMI-Internetauftritt präzise Informationen:
- Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
- Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
- Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?
Hinweis
Die Inhalte werden von der Gemeinde Hüttisheim gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Hüttisheim wenden.
Kontakt Gemeinde
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