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Bundesmeldegesetz - Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit dem Inkrafttreten des WDModG zum 1. Januar 2026 ergeben sich folgende Änderungen im Meldewesen:

Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden,
wie vor der Aussetzung der Wehrpflicht. Das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG entfällt
(Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr).

In Melderegistern noch bestehende Übermittlungssperren diesbezüglich wurden melderegisterweit gelöscht.


Ihre Gemeindeverwaltung Hüttisheim

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89185 Hüttisheim
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