Erhöhung der Personalausweisgebühr ab 07.02.2026
Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.
Mit Inkrafttreten der o.g. Verordnung erhöht sich ab 07.02.2026 die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises.
Künftig fallen folgende Gebühren an:
Antragstellende unter 24 Jahren 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)
Antragstellende ab 24 Jahren 46,00 Euro (bisher 37,00 Euro)
Wegen gestiegener Kosten bei Hersteller und Behörden wird die Gebühr für den Personalausweis erhöht, um wieder kostendeckend arbeiten zu können.
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