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Amtliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Gewerbegebiet Humlangen

Amtliche Bekanntmachung
 
Aufstellung und öffentliche Auslegung des einfachen Bebauungsplanes und der örtlichen BauvorschriftenGewerbegebiet Humlangen - Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Hüttisheim hat am 15.04.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, den einfachen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Humlangen - Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).
 
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Humlangen - Änderung“ in der Fassung vom 23.01.2026 gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (Auslegungsbeschluss).
 
Der räumliche Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Humlangen - Änderung“ umfasst eine Gesamtfläche von ca. 5.225 m² mit den Flurstücken Nr. 3028 und 3030.
 
Der räumliche Änderungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Im Norden       durch die Birkenstraße Flurstück Nr. 3026,
Im Osten         durch das öffentliche Wegeflurstück,
Im Süden        durch das Flurstück Nr. 3032,
Im Westen      durch das Flurstück Nr. 3031.
 
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (gestrichelt umrandet) dargestellt - siehe Anhänge.

Maßgebend ist der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 09.03.2026 vom Ing.-Büro PLANWERKSTATT am Bodensee, Langenargen – Stadtplaner Dipl.-Ing. Rainer Waßmann.

Ziele und Zwecke der Planung:
Die Eigentümer des östlichen Bestandsgebäudes auf dem Flurstück Nr. 3028 beabsichtigen, im südlichen, rückwärtigen Grundstücksbereich ein weiteres Wohngebäude mit direkter Zufahrt auf den angrenzenden Feldweg zu bauen.
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht ein Gewerbegebiet (GE) als zulässige Nutzung vor.
Wohnhäuser sind nur als Betriebsleiterwohnhäuser genehmigungsfähig. Da keine Verbindung zu einem Gewerbebetrieb dargestellt werden kann, ist derzeit auch keine planungsrechtliche Zulässigkeit gegeben.
 
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Humlangen" ist mittlerweile als teilfunktionslos oder funktionslos zu bewerten. Die Teilfunktionslosigkeit betrifft die Festsetzung als Gewerbegebiet. Die Ziegelei hat ihren Betrieb im Jahr 2000 eingestellt, so dass es keine Betriebsinhaber-/Betriebsleiterwohnungen mehr gibt, die Bezüglichkeit fehlt also.
 
Das Bauvorhaben ist auf der Basis des geltenden Bebauungsplanes nicht zulässig. Für die geplante Wohnbebauung ist daher eine Bebauungsplan-Änderung erforderlich.
 
Mit der Änderung des Bebauungsplanes als „einfachen“ Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Wohngebäude geschaffen werden.
 
Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Humlangen - Änderung“ in der Fassung vom 23.01.2026 wird in der Zeit vom 27.04.2026 bis 29.05.2026 (je einschließlich) im Internet auf der Homepage der Gemeinde Hüttisheim unter https://www.huettisheim.de veröffentlicht.
 
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Humlangen - Änderung“ in der Fassung vom 23.01.2026 in der Zeit vom 27.04.2026 bis 29.05.2026 (je einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Hüttisheim, Hauptstraße 33 in 89185 Hüttisheim während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
 
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollten möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse Hüttisheim – lara.traub(@)huetisheim.de - übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
 
Gemeinde Hüttisheim, den 20.04.2026
Daniel Roth, Bürgermeister

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Hüttisheim gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Hüttisheim wenden.

Kontakt Gemeinde

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Hauptstraße 33
89185 Hüttisheim
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