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Bebauungsplanverfahren "Sondergebiet Landwirtschaft - Bödemle" in Hüttisheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Hüttisheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2017 beschlossen den Bebauungsplan „Sondergebiet Landwirtschaft - Bödemle“ in Hüttisheim nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB zu veröffentlichen.
 
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 22.07.2026 einschließlich der Begründung können hier bis einschließlich Freitag, 18. September 2026 eingesehen werden. 

Bis spätestens 18.09.2026 besteht für Sie die Gelegenheit Stellungnahmen vorzubringen.
 
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen Stellungnahmen elektronisch an folgende Adresse übermittelt werden:

bauleitplanung(@)wassermueller.de
 
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
 
Die Versorgungsträger werden gebeten, soweit eigene Planungen und Maßnahmen in diesem Plangebiet beabsichtigt werden, uns diese einschließlich der geplanten zeitlichen Realisierung mitzuteilen (vgl. § 4 Abs. 2 BauGB).
 
Sollten wir bis zum o. g. Zeitpunkt von Ihnen keine Stellungnahme erhalten haben gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden bzw. Sie keine weiteren Vorschläge oder Anmerkungen einzubringen haben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. 

Gemeindeverwaltung Hüttisheim

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Hüttisheim gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Hüttisheim wenden.

Kontakt Gemeinde

Gemeindeverwaltung Hüttisheim
Hauptstraße 33
89185 Hüttisheim
Fon: 07305 956172-0
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