H�ttisheim

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Wärmeplanung: Veröffentlichung der Eignungsprüfung und Einbindung des Netzmonitors

Veröffentlichung der Ergebnisse der Eignungsprüfung der kommunalen Wärmeplanung in Hüttisheim
Einleitung
Die Gemeinde Hüttisheim hat mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung gemäß § 27 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) begonnen. Ziel ist die Entwicklung einer nachhaltigen Strategie für eine klimaneutrale, wirtschaftliche und zukunftssichere Wärmeversorgung der Kommune.
Zu Beginn der kommunalen Wärmeplanung erfolgt die Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG). Dabei werden anhand festgelegter Prüfkriterien Teilgebiete identifiziert, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Für solche Teilgebiete kann die Kommune entscheiden, eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen. Diese nicht für eine zentrale Versorgung infrage kommenden Teilgebiete können im Wärmeplan direkt als dezentrale Versorgungsgebiete ausgewiesen werden. Die Eignungsprüfung basiert auf öffentlich zugänglichen oder für die Kommune leicht verfügbaren Daten; detaillierte Erkenntnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse liegen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.
 
Ergebnisse der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung wurde am 16. Oktober 2026 abgeschlossen. Die vorläufige Einteilung der Teilgebiete ist in der folgenden Grafik dargestellt. Sie kann sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung noch ändern. Einzelne Gebäude und kleine Gebäudegruppen sind in der Grafik nicht gesondert dargestellt.
 
Die Eignungsprüfung hat ergeben, dass für alle Teilgebiete der reguläre Wärmeplanungsprozess durchgeführt wird. Die verkürzte Wärmeplanung wird nicht angewandt, wodurch alle Teilgebiete detailliert analysiert werden. Die Bestands- und Potenzialanalyse erfolgt in vollem Umfang über alle Teilgebiete, um eine belastbare Grundlage für die Entwicklung des Zielszenarios zu schaffen. Dies gewährleistet Transparenz und die Gleichbehandlung aller Teilgebiete in Hüttisheim. Da einige Teilgebiete die Voraussetzungen für die verkürzte Wärmeplanung nicht erfüllen, würde die Anwendung des verkürzten Verfahrens in den verbleibenden Teilgebieten zu keiner nennenswerten Reduzierung des Planungsaufwands führen.
 
Weiteres Vorgehen
Als nächste werden die folgenden Schritte der kommunalen Wärmeplanung durchgeführt und die Ergebnisse nach Abschluss der Phasen veröffentlicht:

  1. Bestandsanalyse: In diesem Schritt werden der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch erfasst und die vorhandenen Gebäudetypen, deren Versorgungsstrukturen sowie die resultierenden Treibhausgasemissionen ermittelt.
  2. Potenzialanalyse: Hier werden die Möglichkeiten zur Einsparung von Wärmeenergie in verschiedenen Sektoren analysiert, während gleichzeitig die lokal verfügbaren Potenziale an erneuerbaren Energien und Abwärme ermittelt werden.
  3. Zielszenario und Wärmeversorgungsgebiete: Es wird ein Szenario entwickelt, das beschreibt, wie der Wärmebedarf in Hüttisheim bis 2040 klimaneutral gedeckt werden kann, wofür das beplante Gebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt und die Eignung jedes Teilgebiets für die Versorgung über ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz und die dezentrale Wärmeerzeugung bewertet wird.
  4. Umsetzungsstrategie: Abschließend wird ein konkreter Plan erstellt, der die möglichen Maßnahmen, Prioritäten und Zeitrahmen für die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans festlegt, um die Energieeinsparungen und den Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgungsstruktur zu gewährleisten.

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Hüttisheim gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Hüttisheim wenden.

Kontakt Gemeinde

Gemeindeverwaltung Hüttisheim
Hauptstraße 33
89185 Hüttisheim
Fon: 07305 956172-0
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